Flugverspätungen sind sehr ärgerlich. Meist hängt ein riesiger Rattenschwanz dran, der dem Fluggast die eine oder andere Unannehmlichkeit, abgesehen von der zusätzlichen Wartezeit, beschert.
Am Wochenende verbrachten wir geschlagene acht Stunden am Flughafen in Dubai, weil unsere Lufthansa-Maschine fünf Stunden Verspätung hatte. Informiert hatte man uns nicht, sonst hätten wir nämlich ausgeschlafen und wären nicht mitten in der Nacht aufgestanden. So saßen wir aber die Zeit am frühen Morgen am Flughafen tot. Durch die Verspätung des ersten Fliegers nach München, verpassten wir unseren Weiterflug nach Düsseldorf und natürlich auch den angepeilten Zug nachhause. Geschlagene 24 Stunden nach Beginn der Rückreise, waren wir zuhause. Und das mit einem siebenjährigen Kind!
Theoretisch steht uns jetzt eine Entschädigung zu. Ob dies praktisch auch so ist, wird sich erst zeigen. Aus gegebenem Anlass, habe ich hier die Informationen zusammengetragen, die man im Falle einer Flugverspätung benötigt. Daran kannst Du recht schnell erkennen, ob Du ein Anrecht auf eine Entschädigung hast oder nicht.
Rechte von Fluggästen
Die Rechte von Fluggästen sind in der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union nachzulesen. Diese regelt, welche Leistungen dem Fluggast im Falle einer Flugverspätung zustehen. Dazu gehören zum Beispiel kostenlose Getränke und Snacks, Unterkünfte sowie Entschädigungszahlungen.
Die Gültigkeit der Verordnung
Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für Fluggäste, die einen Flug in einem EU-Mitgliedsstaat antreten oder in einem Drittstaat einen Flug mit einer EU-Fluggesellschaft in ein EU-Land antreten. Sie hat nur Gültigkeit, wenn eine bestätigte Buchung für den Flug vorliegt und man sich rechtzeitig, d. h. spätestens 45 Minuten vor der gebuchten Abflugzeit am Check-in-Schalter eingefunden hat. Zudem ist eine Voraussetzung für ihre Gültigkeit, dass man mit einem Ticket reist, das der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Wann hat man Anspruch auf eine Entschädigung?
Generell sind Fluggesellschaften verpflichtet eine Entschädigung zu leisten, wenn sie selbst für die Verspätung verantwortlich sind. Ein technischer Defekt fällt zum Beispiel in diesen Bereich. Eine Verspätung aufgrund von Streik oder schlechten Wetters allerdings nicht. Was als Verspätung zu sehen ist, ist detailliert geregelt. Ebenso der Betrag, der einem dann zusteht.
Als Verspätung gilt:
– 4 Stunden Verzögerung bei Flügen über 3.500 Kilometer Entfernung
– 3 Stunden Verzögerung bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer
– 2 Stunden Verzögerung bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern
Dieser Entschädigungsbeitrag steht Dir zu:
– 250 Euro bei Flugentfernungen bis zu 1.500 Kilometer
– 400 Euro für Flugentfernungen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer
– 600 Euro für Flugentfernungen über 3.500 Kilometer
Des Weiteren muss die Fluggesellschaft für eventuelle Betreuungsleistungen aufkommen. Damit ist die Verpflegung in angemessenem Verhältnis gemeint, gegebenenfalls eine Hotelübernachtung, Transferkosten und die Möglichkeit zu telefonieren, Faxe, Telexe oder E-Mails zu versenden. Beträgt die Verspätung mehr als fünf Stunden, hat der Passagier die Möglichkeit komplett von seinem Flug zurückzutreten.
Was aus meinem Schadensersatz wird, steht derzeit noch in den Sternen. Ich habe heute die zuständige Stelle bei der Lufthansa angeschrieben und warte auf eine Rückmeldung. Ich bleibe dran und werde berichten.
Update:
Ich möchte Euch ein kurzes Update geben zu unserer Schadensersatzforderung, die ich per E-Mail bei der Lufthansa eingereicht hatte. Eine Woche später bekam ich einen Anruf von einem Lufthansa-Mitarbeiter, der sich vielmals für die Unannehmlichkeiten entschuldigte und die Verspätung auf einen technischen Defekt schob, für den die Lufthansa, seiner Aussage nach, nicht haftbar zu machen wäre. Ich erklärte ihm, dass ich in dieser Thematik durchaus informiert wäre und wüsste, dass die Fluggesellschaften lediglich bei Streik und Naturgewalten nicht haftbar zu machen sind, bei technischen Defekten jedoch sehr wohl. Er wirkte dadurch sehr irritiert und hielt daraufhin Rücksprache mit seinem Chef. Als er wiederkam, bestätigte er mir, dass wir „ausnahmsweise aus Kulanz“ eine Entschädigung in voller Höhe (600 Euro pro Person) bekommen würden. Nun war ich ziemlich baff, denn ich hatte ja schon von allen Seiten gehört, dass die Fluggesellschaften sich bei Privatpersonen fast nie darauf einlassen und man immer den Rechtsweg gehen muss. Das Wort „Schadensersatz“ benutzte er nicht, aber über das Wording wollte ich dann nicht mehr streiten. Zwei Wochen später war das Geld auf unserem Konto!
Liebe Leute, unsere Geschichte zeigt: Fordert Euer Recht ein und lasst Euch nicht abspeisen! Die meisten reichen ihre Schadensersatzforderung ja gar nicht erst ein. Sie steht Euch gesetzlich zu! Auch wenn man sie sich in vielen Fällen rechtlich erkämpfen muss. Wir hatten Glück und die Lufthansa hat sich letztendlich kooperativ verhalten.
Was sind Deine Erfahrungen mit Schadensersatz bei Flugverspätungen? Hinterlasse mir einen Kommentar!
Stefanie says
Uff!
Wir haben in London einmal einen Flug Dank „unfähiger“ Mitarbeiter der Airline verpasst und nach anschließendem Schreibkram bis zu einer EU Luftfahrt Beschwerdestelle (Name entfallen) irgendwann entnervt aufgegeben, unser Recht einzufordern.
Bei einer anderen Reise mit laaaanger Verspätung von USA nach DE haben wir uns die Mühe erst gar nicht mehr gemacht.
Vermutlich braucht man a) einen Anwalt oder b) Ausdauer, wenn man sein Recht tatsächlich bekommen möchte.
Wünsche euch viel Erfolg!
Lg
Stefanie
Sabine says
Hallo Stefanie,
ich warte jetzt erst einmal auf die Reaktion der Lufthansa und schaue dann weiter. Habe aber auch schon gehört, dass es sich sehr schwierig gestaltet und man meist als Privatperson keine Chance hat. Es gibt ja diverse Anbieter, die sich mit diesem Thema beschäftigen und dann notfalls gerichtlich gegen die Airlines vorgehen. Die lassen sich ihre Arbeit dann mit einem Prozentsatz der Entschädigungssumme bezahlen. Oftmals dauert es aber recht lange, wie Du schon sagst :-)
Liebe Grüße,
Sabine
Christina Burkhardt says
Liebe Sabine,
herzlichen Glückwunsch! Und vor allem: Toll, dass Ihr so schnell Erfolg hattet!
Hartnäckig sein lohnt sich.
Viele Grüße,
Christina
Sabine says
Hallo Christina,
bin selbst überrascht, dass das jetzt so schnell ging. :-)
Viele Grüße und einen schönen Abend,
Sabine
Christina says
Hallo Sabine,
ich habe deinen Artikel mal bei mir verlinkt. Leider hat mich die Flugverspätung auch schon erwischt, habe allerdings auch eine Entschädigung bekommen und meine Erfahrungen in meinem Blogpost festgehalten.
http://triptotheplanet.de/ankunft-7-uhr-ortszeit-oder-doch-nicht-flugverspaetung-was-nun/
Liebe Grüße
Christina
Sabine says
Hallo Christina,
danke für Deinen Erfahrungsbericht. Dann ging es bei Dir auch relativ unproblematisch? Ich habe im Vorfeld viele Stories gehört, dass die Fluggesellschaften versuchen einen abzuwimmeln. Bei mir lief es dann ja auch relativ entspannt ab. Ich hätte aber auch keine Hemmungen gehabt einen Anwalt einzuschalten.
Viele Grüße,
Sabine
Christina says
Hallo Sabine,
ja, es hat dann eigentlich ganz gut geklappt. Hat etwas gedauert, aber wir haben unsere Entschädigung bekommen.
Liebe Grüße
Christina
Robert says
Hallo Sabine,
schöner übersichtlicher Artikel und super, dass du deine Entschädigung bekommen hast :) Ich mache derzeit ein Praktikum bei http://www.flug-verspaetet.de (ich hoffe, es ist ok, dass ich die Seite erwähne). Wie in einem deiner Kommentare sind wir ein Anbieter, der Passagieren hilft, ihre Entschädigungsansprüche gegen die Airline durchzusetzen.
Mir ist leider ein kleiner Fehler im Artikel aufgefallen und ich würde ihn gerne korrigieren: Und zwar unterscheidet sich die Dauer, ab die eine Verspätung „zählt“ nicht anhand der Strecke, sondern nur die Höhe, die du korrekt aufgeführt hast. Für eine Kompensation berechtigt ist man immer (egal bei welcher Flugstrecke) ab einer Verspätung von 3 Stunden.
Außerdem gibt es eine Ausnahme: Wenn die Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden und die Flugstrecke über 3.500 km beträgt, dann darf die Airline den Betrag von 600 € um 50% reduzieren.
Ich hoffe, dieses Kommentar hilft weiter :)
Viele Grüße
Robert
Sabine says
Hallo Robert,
vielen Dank für Deinen hilfreichen Ergänzungen.